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RECHTLICH GEPRÜFT

 

Ein weiterer Punkt, der Ihnen am Herzen liegen dürfte: Zwar ist das Werbeverbot für Ärzte aufgehoben - dennoch gilt es, das derzeit geltende Standesrecht genau zu kennen und in der Umsetzung zu beachten.

 

Das erforderliche Basiswissen zu haben, bietet einen großen Vorteil bei der Entwicklung der Ideen und ihrer Umsetzung; die rechtliche Absicherung bildet jedoch die andere Seite der Medaille.

 

Darum bieten wir auch eine juristische Prüfung aller Materialien vor der Produktion an - und zwar durch Beate Bahner, einer Expertin auf dem Gebiet Werberecht für Ärzte. Auf Wunsch begutachtet sie Praxisbroschüre, Internet-Auftritt sowie die weiteren Marketinginstrumente und erstellt eine schriftliche Stellungnahme. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.

 

Übrigens: die aktualisierte Neuauflage von Beate Bahners Buch "Auch Ärzte dürfen werben" erscheint im Frühsommer 2003 - und wenn Sie noch mehr über die Rechtslage erfahren möchten, dann nehmen Sie am besten an einem der "Heidelberger Seminare zum Arztrecht" teil. Das nächste Seminar findet am 16. Juli von 18.30 bis 21.30 Uhr statt. Weitere Infos erhalten Sie direkt von Beate Bahner: besuchen Sie ihre Website, mailen Sie an kanzlei@beatebahner.de oder rufen Sie an unter 06221 411027.

 
 
   
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